
GEAS-Anpassungsgesetz: maximale Härte gegen Geflüchtete
Wie alle EU-Mitgliedstaaten ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 12. Juni 2026 die auf Unionsebene beschlossene GEAS-Reform umzusetzen. Dabei hat sie den ihr gewährten Umsetzungsspielraum maximal zu Ungunsten von Geflüchteten ausgeschöpft. Es drohen Entrechtung, Inhaftierung (sogar von Kindern) und versperrte Wege zu dem Recht auf Asyl.
Hier der Link zu PRO ASYL: https://www.proasyl.de/news/geas-anpassungsgesetz-maximale-haerte-gegen-gefluechtete/

